Detectors verboden in Duitsland





 

Abgeblitzt: Radarwarngeräte endgültig verboten



Autofahrer muss sich der Verkehrsüberwachung stellen
Das Benutzen von "Radarwarngeräten und ähnlichen Einrichtungen" ist verboten. Das hat der Bundesrat heute (9.11.01) entschieden. Autofahrer sollen sich künftig nicht mehr "durch technische Vorkehrungen der Verkehrsüberwachung entziehen können". Damit segnet der Bundesrat eine gängige Praxis der Polizei ab: In Nordrhein-Westfalen und einigen anderen Bundesländern werden Radarwarngeräte schon heute beschlagnahmt und zerstört.

Wer in Zukunft gegen das Verbot verstößt, zahlt mindestens 150 Mark. So billig davon kommt aber nur, wer das Gerät "fahrlässig" benutzt. Ein fahrlässiger Einsatz sei allerdings wenig plausibel, so ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums gegenüber wdr.de, "da müssen Sie schon beweisen, dass Ihnen jemand das Ding heimlich eingebaut hat." Wer den elektronischen Warner "vorsätzlich" benutze, der müsse mit einem wesentlich höheren Bußgeld rechnen.

"Rausgeschmissenes Geld"
Der ADAC hatte Autofahrern ohnehin vom Kauf der Radarwarner abgeraten. Nach älteren Gerichtsurteilen ist der Handel mit den Geräten sittenwidrig. Ein Rechtsanspruch auf einen funktionstüchtigen Radarwarner hat deshalb nicht bestanden. "Rausgeschmissenes Geld", urteilt Andreas Zimmermann, Verkehrsreferent beim ADAC in Köln. Außerdem setze die Polizei zur Geschwindigkeitskontrolle längst auch Methoden ein, die sich den meisten Radarwarngeräten entziehen: Raser überführe sie mit der "Nachfahrmethode". Gegen Laserkanonen und die so genannten Starenkästen seien die Warngeräte ebenfalls wirkungslos.

Die geänderte Straßenverkehrsordnung tritt frühestens im Dezember 2001 in Kraft.

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Bron: WDR
 
  12-7-2001  


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